Legionellenbefall, was tun?

Legionellen sind im Wasser lebende Stäbchenbakterien, die für Menschen zunächst ungefährlich sind.
Erst eine hohe Anzahl an Legionellen im Trinkwasser stellt für den Organismus ein großes Gesundheitsrisiko dar und birgt die Gefahr einer Infektionskrankheit (Legionärskrankheit, Pontiac-Fieber).

Besonders stehendes Wasser mit einer Temperatur zwischen 35 – 45 Grad begünstigt die sprunghafte Vermehrung der Bakterien.
Ideale Bedingungen für Legionellen herrschen so insbesondere in niedrigtemperierten Wassersystemen vor (unter 55 Grad), die stehendes Wasser in einem Speicher bevorraten oder in denen es stellenweise zu einem Stillstand in der Wasserzirkulation kommt.

Zum Schutz vor Legionellen schreibt die Trinkwasserverordnung eine regelmäßige Untersuchung von Leitungswassersystemen ab einer gewissen Größe vor.

Doch was tun, wenn tatsächlich einmal ein Befall festgestellt wird. Erste Regel: Bewahren Sie Ruhe! Als erstes muss der Wasserkreislauf von Spezialisten auf Schwachstellen analysiert werden.
Es reicht nicht aus, den Befall allein durch chemische Wasserbeigaben oder ein Erhitzen des Wassers über 60 Grad kurzfristig zu beseitigen. Werden die eigentlichen Systemmängel nicht behoben, ist ein Neubefall nur eine Frage der Zeit. Nur durch fachgerecht durchgeführte Sanierungsmaßnahmen lässt sich eine dauerhafte Beseitigung von Legionellen erzielen.

Drei Bereiche von Sanierungsmaßnahmen:

1. Betriebstechnische Sanierungsmaßnahmen
•    Erhöhung der Wassertemperatur in der Warmwasserleitung
•    Erhöhung des Wasserverbrauches
•    kontinuierliche, eventuell automatisierte Entnahme

2. Bautechnische Sanierungsmaßnahmen
•    Reduktion des Wasservolumens (kleinere Speicher, geringere Rohrdurchmesser)
•    „Verschlankung“ des Rohrnetzes
•    hydraulischer Abgleich der Zirkulation
•    Verbesserung der Wärmedämmung von Leitungsrohren
•    Entnahmearmaturen mit Einzelsicherung

3. Verfahrenstechnische Sanierungsmaßnahmen
•    permanente Desinfektion des Trinkwassers (Minimierungsgebot der TrinkwV 2001)
•    zeitweise Desinfektion des Trinkwassers