Wir erstellen für Sie Trinkwassergefährdungsanalysen nach TrinkwV §16 Absatz 7
Fachgerechtes Vorgehen bei einer Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes der Trinkwasserverordnung für Legionellen
Mit der ersten Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 03.05.2011 führte der Gesetzgeber den Technischen Maßnahmenwert für Legionellen ein. Bei seiner Überschreitung wird in der Praxis derzeit oft auf Desinfektionsmaßnahmen zurückgegriffen. Wenn dabei überstürzt gehandelt und das von der Trinkwasserverordnung in § 16 Absatz 7 vorgeschriebene dreistufige Verfahren außer Acht gelassen wird, kann dies als Verstoß gegen die TrinkwV und die anerkannten Regeln der Technik haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Technische Maßnahmenwert muss daher sowohl juristisch als auch technisch von den bislang bekannten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen und auch von den allgemeinen Indikatorparametern abgegrenzt werden. Es handelt sich um ein anderes Instrument, das mit der Änderung vom 03.05.2011 vom Gesetzgeber in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde.
Gleichwohl ist der Technische Maßnahmenwert selbstverständlich keineswegs bedeutungslos. Seine Überschreitung ist zum einen nach § 16 Absatz 1 Ziffer 1 TrinkwV unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Zum anderen müssen unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der technischen Probleme eingeleitet werden. Und schließlich sind die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der notwendigen Gefährdungsanalyse (wird im Folgenden erläutert) und der sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen bei der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.
Mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012 wurde klargestellt, dass eine Gefährdungsanalyse in Anlehnung an den DVGW-Hinweis W 1001 zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine technische Analyse von Gefährdungen für das Medium Trinkwasser und nicht um eine medizinische Analyse von Gefährdungen für Menschen. Konkrete Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse liefern die Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012 und der gemeinsame Leitfaden des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. und des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima. Die Gefährdungsanalyse muss demnach mit konkreten Sanierungsvorschlägen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen abschließen. Aus technischer Sicht empfiehlt es sich, die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen in die Gefährdungsanalyse mit einfließen zu lassen und zusätzlich Empfehlungen zur Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebs auszusprechen.
Zur praktischen Durchführung der Gefährdungsanalyse wird die Trinkwasserinstallation in der Regel von der Hauseinführung bis zum Zapfhahn begangen und dabei nacheinander jede vorgefundene Komponente dokumentiert, ggf. untersucht und hinsichtlich ihres Risikos für die Gesundheit der Verbraucher bewertet:
- Erstellung einer allgemeinen Systembeschreibung z.B.: Anzahl der Verbraucher und Gefährdungsgruppen
- Anzahl und Art der Entnahmestellen, Darstellung des Zirkulationssystem und gibt es Gebäudeleittechnik im Trinkwasserbereich?
- Durchführung der Dokumentenprüfung, (z. B.: gibt es einen Wartungs- und Instandhaltungsplan?
- werden von der TrinkwV geforderte Dokumente vorgehalten?
- gibt es ein Betriebsbuch?
- gibt es Wartungsverträge und wenn ja, für welche Komponenten?
- sind Wartungsprotokolle vorhanden?
- liegen gültige Zertifikate von Bauteilen vor, z. B. nach DVGW W 270?
Rufen Sie einfach kurz an, schildern Ihr Problem in der Trinkwasser-Installation und lassen Sie sich vorab über ein sinnvolles Vorgehen unverbindlich beraten.
Wir helfen Ihnen garantiert!