Neue Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ der Hauptzollämter

Am 31. Januar 2014 hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ veröffentlicht. Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab. In der Dienstvorschrift werden weitergehende Informationen und Vorgehensweisen für die §§ 2, 3, 37, 53, 53a sowie §53b Energiesteuergesetz und den entsprechenden Paragraphen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgegeben.

Aus für alte Öfen bis Ende 2014

Zukunft Altbau empfiehlt Kaminofencheck. Verschärfte Grenzwerte bei Feinstaub und Kohlenmonoxid. Nachrüsten vermeidet Ausmusterung.

Kaminöfen machen unabhängiger von den steigenden Heizöl- und Erdgaspreisen und erhöhen die Behaglichkeit zuhause. Im Jahr 2014 könnte in vielen Anlagen jedoch das Feuer ausgehen. Bis Ende des Jahres müssen ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. „Hausbesitzer sollten deshalb schnellstmöglich einen Kaminofencheck durch einen Fachmann durchführen lassen, um noch Zeit für eine Nachrüstung zu haben“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem Landesprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die neuen Anforderungen stehen in der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, der 1. BlmSchV.

Die Verordnung verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Kaminöfen, Kachelöfen, Herden und offenen Kaminen und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen. Schluss ist ab dem 1. Januar 2015 für Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden und die Grenzwerte nicht einhalten. Die 1. BlmSchV betrifft 15 Millionen Anlagen in Deutschland in der Größe ab vier Kilowatt Leistung.