Nachweispflicht für den bestimmungsgemäßen Betrieb

Durch permanente Überwachung und Dokumentation der Betriebsparameter wird den geforderten Verkehrssicherungspflichten Rechnung getragen und zudem in einem automatisierten Betriebsbuch nachvollziehbar dokumentiert.

Als Betreiber von Trinkwasseranlagen wie z.B. als Vermieter, Hausverwalter oder Wohnungsbaugesellschaft in gewerblich genutzten oder öffentlichen Gebäuden müssen Sie jederzeit nachweisen können, dass Sie die Anlage vorschriftsgemäß im Betrieb haben.

Sollte es aufgrund von unsachgemäßer Betriebsführung zu einer Verunreinigung des Wassers kommen, können Betreiber dafür persönlich haftbar gemacht werden.
Auch wenn Mieter die Wasserqualität in einem Mietobjekt reklamieren, müssen Betreiber nachweisen, dass stets alle geltenden Vorschriften berücksichtigt  wurden.

Quelle: Karl Baumgartner GmbH