Legionellen in Mülheimer Krankenhaus – technisch vermeidbare Gefährdung.
(Düsseldorf, 11.10.2017). Bereits seit Anfang September 2017 war offenbar der Klinikleitung des Evangelischen Krankenhauses in Mülheim ein Legionellenbefall bekannt. Das Krankenhaus betont, dass in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Sofortmaßnahmen zum Schutz der Patienten ergriffen worden seien. Dennoch sind offenbar mindestens vier Todesfälle zu verzeichnen, bei denen ein Zusammenhang mit dem Legionellenbefall möglich ist. “Wenn jetzt Legionellenerkrankungen, diesmal in einem Mülheimer Krankenhaus, aufgetreten sind, müssen Versäumnisse seitens der verantwortlichen Betreiber vorliegen. “Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind offensichtlich missachtet worden”, so Hartmut Hardt, Rechtsanwalt aus Essen.
Denn der Befall einer Trinkwasser-Installation mit Legionellen ist technisch vermeidbar. Die Richtlinie VDI/DVGW 6023, deren Erstausgabe 1999 erschien, beschreibt die hygienerelevanten Anforderungen bei Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen. Die Leitung des Krankenhauses betont, dass auch das Rückkühlwerk des Krankenhauses zur Vermeidung von Aerosolaustrag stillgelegt worden sei. Auch dessen hygienisch einwandfreier Betrieb ist Gegenstand einer VDI-Richtlinie, nämlich der VDI 2047 Blatt 2, deren Erarbeitung im Jahr 2010, wenige Monate nach einem großen Legionellenausbruch in Ulm, begonnen hat und die im Januar 2015 veröffentlicht wurde. Eine der Kernaussagen dieser Richtlinie lautet „Schau genau!“ Konkret heißt dies: Der Betreiber steht in der Pflicht, seine Anlage ständig zu überwachen und bei Auffälligkeiten sofort zu reagieren.
Pressemitteilungen, denen zufolge aufgrund von Geldmangel nicht alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden konnten, sind schwer nachvollziehbar. Liegt eine Gefährdung vor, so kann kein Bestandsschutz geltend gemacht werden.
„Das wäre,“ so Thomas Wollstein von der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik, „als würde man einem Halter, an dessen Pkw die Bremse nicht funktioniert, aufgrund Geldmangels eine vorläufige Betriebserlaubnis ausstellen, indem man ihm gestattet, sein Fahrzeug weiter im Straßenverkehr zu nutzen, bis er genug Geld für die Reparatur hat.“
Dass Patientenschützer nun den flächendeckenden Einsatz von Sterilfiltern in Krankenhäusern fordern, ist aus Laiensicht verständlich, allerdings weder sinnvoll noch zulässig. „Der flächendeckende Einsatz von Sterilfiltern, dann aber wirklich an allen Entnahmestellen, ist eine wirksame Sofortmaßnahme als Reaktion auf eine Gefährdung.“,
Quelle: Pressemitteilung www.vdi.de/presse
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