Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie fordert die Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen und neue Positivlisten für Werkstoffe.

Nach mehr als 20 Jahren ist Anfang dieses Jahres – vielfach unbemerkt vom SHK-Handwerk – eine neue EU-Trinkwasser-Richtlinie in Kraft getreten. Das 62-seitige Papier hat durchaus das Potenzial, die Installationswelt nachhaltig zu verändern. So wird es künftig u. a. eine anlasslose Risikobewertung von Trinkwasser-Installationen geben, bei der Materialien und Werkstoffe, aber auch chemische (Blei) und mikrobiologische (Legionellen) Parameter erfasst werden. Damit geht sie auch hinsichtlich der Parameter weit über die bekannte Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV hinaus.

Zugegeben, völlig neu ist eine solche proaktive Bewertung nicht. In den Niederlanden gibt es bereits sogenannte „Legionellenberater“, die Trinkwasser-Installationen begutachten, bewerten und den Betreibern Empfehlungen in Bezug auf hygienische Schwachstellen geben. Die von der EU auf den Weg gebrachte anlasslose Bewertung von Trinkwasser-Installationen geht aber tiefer ins Detail – und sie könnte durchaus ernste juristische Konsequenzen für Planer, Betreiber und Ersteller von Trinkwasser-Installationen haben.

Inwieweit tatsächlich strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn künftig bei einer Überprüfung der Trinkwasser-Installation Mängel wie hygienisch ungeeignete Materialien, Totleitungen, nicht oder unzureichend gedämmte Rohrleitungen oder unzulässige Temperaturen auf der Kalt- oder Warmwasserseite auffallen, darüber kann zum jetzigen Zeitpunkt nur gemutmaßt werden. Und das hängt sicher auch von der Schwere des Verstoßes ab. Die Deutlichkeit der Forderungen in dem Papier lassen aber den Schluss zu, dass die EU-Trinkwasserkommission es ernst meint mit dem Thema „Sicheres Trinkwasser“.

Bis die neue EU-Richtlinie in die Praxis umgesetzt werden wird, bleibt ein wenig Zeit: Spätestens Anfang 2023 muss das Papier von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden.

Quelle: www.ikz.de

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