Die neue Trinkwasserverordnung – unsere Lösung für Eigentümer: TRIWALOG
Regel-, Nachweis- und Archivierungssystem für den vorschriftsmäßigen Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Wußten Sie, daß Vermieter, Geschäftsführer oder Vorstände von Wohnungsbaugesellschaften für die Überwachung- und Handlungspflichten sowie die Organisationsverantwortung in einer Trinkwasser-Installation persönlich haftbar sind?
An die Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen müssen daher besonders hohe hygienische Ansprüche gestellt werden, denn Trinkwasser ist bekanntlich eines der wichtigsten Lebensmittel überhaupt. Und genauso schnell wie jedes Lebensmittel kann daher auch Trinkwasser verderben, beispielsweise durch Stagnation (stehendes Wasser) oder Verschmutzung.
Mit unserem „TriwaLog“ System haben wir ein neues innovatives System entwickelt, dass unter Berücksichtigung zur novellierten Trinkwasserverordnung lückenlos die aktuellen Wasserwerte und Temperaturen in einem Trinkwassersystem steuert und erfasst. Damit kann der gesunde und gefahrlose Betrieb für alle Nutzer im Gebäude gesichert werden. Darüber hinaus wird die gesetzlich geforderte Dokumentation rechtssicher lückenlos für den Hauseigentümer bzw. den Betreiber der Anlage stetig erbracht.
Bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist im Schadensfall von einer Verletzung der Sorgfaltspflichten auszugehen und kann zu einer Beweislastumkehr zu Ungunsten des Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft führen, z. B., wenn Inspektionsmaßnahmen oder Inspektionszeiträume nicht eingehalten werden. So eindeutige Vorgaben hat es für die Betreiber von Trinkwasser- Installationen bisher noch nicht gegeben. Eine Trinkwasser-Installation muß „bestimmungsgemäß“ betrieben werden, damit die Wasserqualität erhalten bleibt(u.a. DIN EN 806-5, VDI 6023).
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