Austauschpflicht für alte Heizkessel

Was Immobilienkäufer beachten müssen
Uralte Heizkessel sind in der Regel ineffizient und verbrauchen viel mehr Energie als nötig. Deshalb schreibt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ab dem 1. Mai vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.
Für Immobilienkäufer heißt es dann: Ist in dem Gebäude ein Heizkessel, der vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurde, muss er binnen zwei Jahren erneuert werden. Betroffen sind von dieser Regelung alle Konstanttemperaturheizungen, die entweder mit Öl oder mit Gas betrieben werden. Ausgenommen sind hingegen Brennwert- und Niedrigtemperaturkessel, aber auch Heizkessel mit einer Leistung unterhalb von 4 bzw. über 400 Kilowatt.
Käufer eines kürzlich erworbenen älteren Ein- oder Zweifamilienhauses sollten sich mit einem SHK-Fachmann vor Ort in Verbindung setzen. Er kann Auskunft darüber geben, wie viel Jahre der Kessel bereits auf dem Buckel hat und ob die Anlage erneuert werden muss. Der Profi berät auch zu neuen effizienten Heiztechniken – wie moderne Brennwertgeräte – und übernimmt Einbau und Wartung.
Weitere Informationen online unter www.wasserwaermeluft.de.
Entspricht der alte Heizkessel den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2014? Wer sich ein älteres Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, sollte das Gespräch mit dem SHK-Fachmann suchen. Er kann vor Ort klären, wie alt der Kessel ist und ob er unter die novellierte Austauschpflicht fällt.
Foto: ZVSHK/fotolia

Wir erstellen für Sie Trinkwassergefährdungsanalysen nach TrinkwV §16 Absatz 7

 Fachgerechtes Vorgehen bei einer Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes der Trinkwasserverordnung für Legionellen

Mit der ersten Verordnung zur Änderung der TrinkwV vom 03.05.2011 führte der Gesetzgeber den Technischen Maßnahmenwert für Legionellen ein. Bei seiner Überschreitung wird in der Praxis derzeit oft auf Desinfektionsmaßnahmen zurückgegriffen. Wenn dabei überstürzt gehandelt und das von der Trinkwasserverordnung in § 16 Absatz 7 vorgeschriebene dreistufige Verfahren außer Acht gelassen wird, kann dies als Verstoß gegen die TrinkwV und die anerkannten Regeln der Technik haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Technische Maßnahmenwert muss daher sowohl juristisch als auch technisch von den bislang bekannten mikrobiologischen und chemischen Anforderungen und auch von den allgemeinen Indikatorparametern abgegrenzt werden. Es handelt sich um ein anderes Instrument, das mit der Änderung vom 03.05.2011 vom Gesetzgeber in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde. 

Gleichwohl ist der Technische Maßnahmenwert selbstverständlich keineswegs bedeutungslos. Seine Überschreitung ist zum einen nach § 16 Absatz 1 Ziffer 1 TrinkwV unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Zum anderen müssen unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der technischen Probleme eingeleitet werden. Und schließlich sind die betroffenen Verbraucher über das Ergebnis der notwendigen Gefährdungsanalyse (wird im Folgenden erläutert) und der sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen bei der Verwendung des Trinkwassers zu informieren.

Mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012 wurde klargestellt, dass eine Gefährdungsanalyse in Anlehnung an den DVGW-Hinweis W 1001 zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine technische Analyse von Gefährdungen für das Medium Trinkwasser und nicht um eine medizinische Analyse von Gefährdungen für Menschen. Konkrete Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsanalyse liefern die Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012 und der gemeinsame Leitfaden des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. und des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima. Die Gefährdungsanalyse muss demnach mit konkreten Sanierungsvorschlägen für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen abschließen. Aus technischer Sicht empfiehlt es sich, die Ergebnisse der weitergehenden Untersuchungen in die Gefährdungsanalyse mit einfließen zu lassen und zusätzlich Empfehlungen zur Sicherstellung eines bestimmungsgemäßen Betriebs auszusprechen.

Zur praktischen Durchführung der Gefährdungsanalyse wird die Trinkwasserinstallation in der Regel von der Hauseinführung bis zum Zapfhahn begangen und dabei nacheinander jede vorgefundene Komponente dokumentiert, ggf. untersucht und hinsichtlich ihres Risikos für die Gesundheit der Verbraucher bewertet:

  • Erstellung einer allgemeinen Systembeschreibung z.B.: Anzahl der Verbraucher und Gefährdungsgruppen
  • Anzahl und Art der Entnahmestellen, Darstellung des Zirkulationssystem und gibt es Gebäudeleittechnik im Trinkwasserbereich?
  • Durchführung der Dokumentenprüfung, (z. B.: gibt es einen Wartungs- und Instandhaltungsplan?
  • werden von der TrinkwV geforderte Dokumente vorgehalten?
  • gibt es ein Betriebsbuch?
  • gibt es Wartungsverträge und wenn ja, für welche Komponenten?
  • sind Wartungsprotokolle vorhanden?
  • liegen gültige Zertifikate von Bauteilen vor, z. B. nach DVGW W 270?

Rufen Sie einfach kurz an, schildern Ihr Problem in der Trinkwasser-Installation und lassen Sie sich vorab über ein sinnvolles Vorgehen unverbindlich beraten.
Wir helfen Ihnen garantiert!

HEWI Duschsitze Komfort und Sicherheit

Mit einer Sitzgelegenheit wird das Duschen nicht nur komfortabler, sondern auch sicherer. Die Sitzfläche ist bis 150 kg belastbar. Sie ist aus hochwertigem Kunststoff mit einer Glasfaserverstärkung gefertigt. Die rutschfeste Oberfläche verfügt über eine angenehme Haptik und ist leicht zu reinigen. Wird der Sitz nicht benötigt, kann er raumsparend an die Wand geklappt werden. Die fest installierten Duschsitze können mit einer Rückenlehne kombiniert werden. Ebenfalls erhältlich sind flexibel einsetzbare Einhängesitze. Der Einhängesitz kann aufgrund der innovativen Befestigungsvorrichtung einfach in ein Duschhandlaufsystem eingehängt und sicher fixiert werden.

MATERIAL
Sitzfläche aus glasfaserverstärktem Polyamid in den Farben Weiß oder Anthrazitgrau
Wandkonsole aus Metall, galvanisch verchromt oder weiß pulverbeschichtet

 

Die neue Trinkwasserverordnung – unsere Lösung für Eigentümer: TRIWALOG

Regel-, Nachweis- und Archivierungssystem für den vorschriftsmäßigen Betrieb von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.

Wußten Sie, daß Vermieter, Geschäftsführer oder Vorstände von Wohnungsbaugesellschaften für die Überwachung- und Handlungspflichten sowie die Organisationsverantwortung in einer Trinkwasser-Installation persönlich haftbar sind?

An die Installation und den Betrieb von Trinkwasseranlagen müssen daher besonders hohe hygienische Ansprüche gestellt werden, denn Trinkwasser ist bekanntlich eines der wichtigsten Lebensmittel überhaupt. Und genauso schnell wie jedes Lebensmittel kann daher auch Trinkwasser verderben, beispielsweise durch Stagnation (stehendes Wasser) oder Verschmutzung.
Mit unserem “TriwaLog” System haben wir ein neues innovatives System entwickelt, dass unter Berücksichtigung zur novellierten Trinkwasserverordnung lückenlos die aktuellen Wasserwerte und Temperaturen in einem Trinkwassersystem steuert und erfasst. Damit kann der gesunde und gefahrlose Betrieb für alle Nutzer im Gebäude gesichert werden. Darüber hinaus wird die gesetzlich geforderte Dokumentation rechtssicher lückenlos für den Hauseigentümer bzw. den Betreiber der Anlage stetig erbracht.

Bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ist im Schadensfall von einer Verletzung der Sorgfaltspflichten auszugehen und kann zu einer Beweislastumkehr zu Ungunsten des Vermieters oder der Wohnungsbaugesellschaft führen, z. B., wenn Inspektionsmaßnahmen oder Inspektionszeiträume nicht eingehalten werden. So eindeutige Vorgaben hat es für die Betreiber von Trinkwasser- Installationen bisher noch nicht gegeben. Eine Trinkwasser-Installation muß „bestimmungsgemäß“ betrieben werden, damit die Wasserqualität erhalten bleibt(u.a. DIN EN 806-5, VDI 6023).

—->Infoflyer: Leistungen im Überblick

—->Infoflyer: Lösunge TriwaLog

Fordern Sie weitere kostenfrei Infos & Beratung an!

Energie im Haus effizient selbst erzeugen: mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW)

Mit einem Block-Heiz-Kraft-Werk schaffen Sie sich mehr Unabhängigkeit von Energiepreiserhöhungen und schonen gleichzeitig die Umwelt!
Fragen Sie uns! …wir sind Energiespezialisten auf diesem Gebiet!

Einfach Mehrwert:
Das ecopower BHKW stellt eine interessante Alternative zur konventionellen Energieversorgung für Hauseigentümer dar. Es bietet die Möglichkeit, Energiekosten einzusparen und dabei gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit der patentierten Leistungsmodulation passt das Gerät seine Leistung jederzeit stufenlos an den Wärmebedarf des Gebäudes an und lässt sich daher besonders flexibel einsetzen.

Neue Unterputz-Spülkästen für optimale Raumausnutzung

 

 

Der Geberit Omega Unterputz-Spülkasten ist die richtige Lösung für besondere Raumsituationen und kleine Bäder. Die Omega Serie ersetzt von Juli 2014 an den bisherigen UP200. Passend dazu: die neuen Omega Betätigungsplatten. Sie zeichnen sich durch ihr hochwertiges Design und ihre kleinen Abmessungen aus.

Raumwunder für unterschiedlichste Bausituationen

Die Spülkästen der Geberit Omega Serie sind in den drei Bauhöhen 82 cm, 98 cm und 112 cm erhältlich und bieten vor allem in den niedrigen Bauhöhen zusätzliche Möglichkeiten in der Badgestaltung, wie z.B. für den Einbau in Nischen, unter Dachschrägen oder Fensterbrüstungen. In den beiden niedrigen Bauhöhen ist die Betätigung der Spülung von vorne und von oben möglich. Als optisches Raumwunder ist der Omega Unterputzspülkasten für den Einsatz in kleinen Sanitärräumen, beispielsweise in Hotelbädern, ideal. Hier bietet die halbhohe Vorwandinstallation zudem eine reinigungsfreundliche Ablagefläche.

Omega Betätigungsplatten für eine architektonische Badgestaltung

Vier verschiedene Betätigungsplatten – Omega20, 30, 60 und 70 (Fernauslösung) – stehen für den Spülkasten zur Auswahl. Sie werden ebenfalls ab Juli 2014 im Fachgroßhandel verfügbar sein. Die neuen Modelle erfüllen in puncto Qualität die gleichen hohen Ansprüche wie die Geberit Sigma Serie und lehnen sich an das Design der Sigma Betätigungsplatten an – sind jedoch kleiner. Besonders dezent fügt sich die flächenbündige Omega60 Betätigungsplatte in architektonisch anspruchsvolle Bäder ein. Mit der Omega70 Fernauslösung hat Geberit eine besonders schicke Betätigungsplatte entwickelt – auch eine ideale Lösung für das Hotelbad, wenn die Durchgängigkeit der Ablagefläche nicht unterbrochen werden soll.

Optimierte Spülleistung, sparsam im Verbrauch

Die Omega Spülkastenserie präsentiert sich in der gewohnten Qualität des Marktführers Geberit. Dazu gehört die werkzeuglose Montage ebenso wie die ausgezeichnete Spülleistung. Diese wurde noch weiter verbessert, sodass auch bei der niedrigen Bauhöhe von 82 cm eine gründliche Ausspülung der WC-Keramik sichergestellt ist. Zugleich sind die Omega Unterputz-Spülkästen sparsam im Wasserverbrauch. Die große Spülmenge ist auf 7,5, 6 und 4,5 Liter einstellbar (Werkseinstellung 6 Liter), die kleine Spülmenge auf 4 und 3 Liter (Werkseinstellung 3 Liter). Praktisch für den Installateur: Füllventil und Heberglocke der Omega Reihe sind identisch mit denen der Sigma Unterputz-Spülkästen (bisher UP320). Für den Anschluss eines Geberit AquaClean Dusch-WCs ist ein Leerrohr für den Wasseranschluss der Duschfunktion vorgesehen.


Für alle Geberit Installationssysteme

Omega Unterputz-Spülkästen sind für alle Geberit Installationssysteme verfügbar. Es gibt Montageelemente mit Omega Spülkasten in allen drei Höhen 82, 98 und 112 cm als Duofix und GIS Element für den Trockenbau sowie als Kombifix für den Nassbau. Der Sanbloc Installationsbaustein für Nass- und Trockenbau ist in der Bauhöhe 82 und 112 cm erhältlich.

Für die Zukunft gerüstet – Augsburger Kinderheim erhält miniBHKW

Blockheizkraftwerk versorgt Kinderheim mit Wärme und Strom

Ulrich Lorenz, Karl Baumgartner, Georg Rehm und Duanne Moeser (von links) engagierten sich gemeinsam für die Erneuerung der energieeffizienten Heizungsanlage im Kinderheim in Augsburg / Hochzoll.

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Trinkwasserverordnung – ein wichtiges Thema für Hauseigentümer

In Deutschland haben wir eine der höchsten Trinkwassergüte mit den schärfsten Gesetzen zur dessen Einhaltung.

Selbst die kürzlich in Kraft getretene EU novellierte DIN 1988 wurde widerum durch deutsche nationale Ergänzungen nochmals verschärft. Eine Forderung der kompletten Ausfiltrierung von Mikroorganismen bereits zentral im Wasserwerk (insbesondere der Spezi Legionella) ist genauso unsinnig, wie z.B. Aufstellung der Forderung die Luft komplett pollenfrei zu halten oder nie mehr eine Erkältung zu bekommen.

Der eigentliche Ursache zur vermehrten Auffälligkeit in vielen Trinkwasserinstallationen hinsichtlich der Legionellenkonzentrationen ist ein ganz anderer: haustechnische Wasserversorgungsanlagen werden einfach nicht richtig oder bestimmungsgemäß betrieben. Das schwächste Glied in der ganzen Wasserversorgerkette ist letztendlich immer die Verteilung und Nutzung im Haus. Wenn dort gegen elementare hygienische Regeln verstoßen wird, kommt es zu Betriebsstörungen, gleich welcher Art auch immer. Wasser muss zum einen fließen können und zum anderen dies immer in der richtigen Temperaturzone. Wenn auch theoretisch alle Keime zentral beim öffentlichen Wasserversorger aus dem Trinkwasser entfernt würden, blieben Millarden von bereits angesiedelten Keimen in den unzähligen Trinkwasserinstallationen bestehen. Bei beibehaltenen ungünstigen Betriebszuständen (z.B. Stagnationsabschnitte mit ~30-45°C) und/oder einem nicht regelmäßigen Wasseraustausch können sich innerhalb kürzester Zeit an jedem beliebigen Punkt in einer Trinkwasserinstallation wieder Keime exorbital schädlich vermehren.

Als zertifiziertes Fachunternehmen nach ZVSHK und VDI 6023 haben wir schon zahlreiche solcher “verkeimten” Anlagen ledeglich durch einen korrekten hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes und einer stetigen Temperaturkontrolle ohne weiteres und ohne irgendwelche Chemie in kürzester Zeit wieder in einen hygienische Zustand versetzt. Zudem verfügen wir mit unserem TriwaLog System über die Möglichkeit den verantwortlichen Betreiber von Trinkwasserinstallationen den rechtssicheren Betrieb zu dokumentieren. Also keine unüberlegten Aktionismus betreiben sondern kühlen Kopf bewahren und Fachleute zu den Trinkwasserinstalltionen hinzuziehen, und das am besten bereits im Vorfeld einer Beprobung.

KARL BAUMGARTNER GMBH
Sanitaer und Heizung

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Legionellen-Werte-verunsichern-Mieter-id25626231.html