Für die Zukunft gerüstet – Augsburger Kinderheim erhält miniBHKW

Blockheizkraftwerk versorgt Kinderheim mit Wärme und Strom

Ulrich Lorenz, Karl Baumgartner, Georg Rehm und Duanne Moeser (von links) engagierten sich gemeinsam für die Erneuerung der energieeffizienten Heizungsanlage im Kinderheim in Augsburg / Hochzoll.

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Trinkwasserverordnung – ein wichtiges Thema für Hauseigentümer

In Deutschland haben wir eine der höchsten Trinkwassergüte mit den schärfsten Gesetzen zur dessen Einhaltung.

Selbst die kürzlich in Kraft getretene EU novellierte DIN 1988 wurde widerum durch deutsche nationale Ergänzungen nochmals verschärft. Eine Forderung der kompletten Ausfiltrierung von Mikroorganismen bereits zentral im Wasserwerk (insbesondere der Spezi Legionella) ist genauso unsinnig, wie z.B. Aufstellung der Forderung die Luft komplett pollenfrei zu halten oder nie mehr eine Erkältung zu bekommen.

Der eigentliche Ursache zur vermehrten Auffälligkeit in vielen Trinkwasserinstallationen hinsichtlich der Legionellenkonzentrationen ist ein ganz anderer: haustechnische Wasserversorgungsanlagen werden einfach nicht richtig oder bestimmungsgemäß betrieben. Das schwächste Glied in der ganzen Wasserversorgerkette ist letztendlich immer die Verteilung und Nutzung im Haus. Wenn dort gegen elementare hygienische Regeln verstoßen wird, kommt es zu Betriebsstörungen, gleich welcher Art auch immer. Wasser muss zum einen fließen können und zum anderen dies immer in der richtigen Temperaturzone. Wenn auch theoretisch alle Keime zentral beim öffentlichen Wasserversorger aus dem Trinkwasser entfernt würden, blieben Millarden von bereits angesiedelten Keimen in den unzähligen Trinkwasserinstallationen bestehen. Bei beibehaltenen ungünstigen Betriebszuständen (z.B. Stagnationsabschnitte mit ~30-45°C) und/oder einem nicht regelmäßigen Wasseraustausch können sich innerhalb kürzester Zeit an jedem beliebigen Punkt in einer Trinkwasserinstallation wieder Keime exorbital schädlich vermehren.

Als zertifiziertes Fachunternehmen nach ZVSHK und VDI 6023 haben wir schon zahlreiche solcher “verkeimten” Anlagen ledeglich durch einen korrekten hydraulischen Abgleich des Rohrnetzes und einer stetigen Temperaturkontrolle ohne weiteres und ohne irgendwelche Chemie in kürzester Zeit wieder in einen hygienische Zustand versetzt. Zudem verfügen wir mit unserem TriwaLog System über die Möglichkeit den verantwortlichen Betreiber von Trinkwasserinstallationen den rechtssicheren Betrieb zu dokumentieren. Also keine unüberlegten Aktionismus betreiben sondern kühlen Kopf bewahren und Fachleute zu den Trinkwasserinstalltionen hinzuziehen, und das am besten bereits im Vorfeld einer Beprobung.

KARL BAUMGARTNER GMBH
Sanitaer und Heizung

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg-land/Legionellen-Werte-verunsichern-Mieter-id25626231.html

Neue Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ der Hauptzollämter

Am 31. Januar 2014 hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ veröffentlicht. Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab. In der Dienstvorschrift werden weitergehende Informationen und Vorgehensweisen für die §§ 2, 3, 37, 53, 53a sowie §53b Energiesteuergesetz und den entsprechenden Paragraphen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgegeben.

Aus für alte Öfen bis Ende 2014

Zukunft Altbau empfiehlt Kaminofencheck. Verschärfte Grenzwerte bei Feinstaub und Kohlenmonoxid. Nachrüsten vermeidet Ausmusterung.

Kaminöfen machen unabhängiger von den steigenden Heizöl- und Erdgaspreisen und erhöhen die Behaglichkeit zuhause. Im Jahr 2014 könnte in vielen Anlagen jedoch das Feuer ausgehen. Bis Ende des Jahres müssen ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. „Hausbesitzer sollten deshalb schnellstmöglich einen Kaminofencheck durch einen Fachmann durchführen lassen, um noch Zeit für eine Nachrüstung zu haben“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem Landesprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Die neuen Anforderungen stehen in der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, der 1. BlmSchV.

Die Verordnung verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Kaminöfen, Kachelöfen, Herden und offenen Kaminen und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen. Schluss ist ab dem 1. Januar 2015 für Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden und die Grenzwerte nicht einhalten. Die 1. BlmSchV betrifft 15 Millionen Anlagen in Deutschland in der Größe ab vier Kilowatt Leistung.

2014 SHK Essen

SHK Essen: Gas-Brennwerttechnik und Wohnungslüftung im Fokus

Neues Jahr, neue technologische Errungenschaften: Im FachpartnerNET können sie sich ab sofort einen ersten Eindruck von unseren Produktneuheiten verschaffen! Größere Weiterentwicklungen gibt es bei Gas-Brennwerttechnik und Wohnungslüftung, kleinere bei Warmwasserspeichern, Wärmepumpen und Regelungstechnik. Sie möchten unsere Neuheiten live erleben? Besuchen Sie uns auf der SHK Essen: 12. bis 15. März, Halle 3.0, Stand 139.