Beiträge
Mehr Geld vom Staat für neue Heizungen
Gute Nachrichten für alle, die ihre Heizung erneuern wollen:
Die bundeseigene Förderbank KfW hat zum 1. August ihre Konditionen verbessert. Wer plant, seine Heizungsanlage zu modernisieren, kann dafür ab sofort bis zu 50.000 € zu vergünstigten Bedingungen leihen. Die KfW schenkt Heizungsmodernisierern 7,5 % der Kreditsumme.
Decostar Plus. Der neue Star unter den Design-Raumwärmern.
Mehr Leistung, hohe Qualität, und trendgerechtes Design zum günstigeren Preis. Decostar Plus. Das ideale Pendant zum neuen Decotherm Plus. Geradlinig, konsequent, hochwertig. Mit mehr energieeffizienter Leistung und optimierter Formgebung. Exakt passend in die moderne, anspruchsvolle Bad-Innenarchitektur und zu innovativen Niedertemperatur-Wärmeerzeugern. Mit attraktiver Bicolor-Individualisierung oder exklusiver Aluminium-Designblende als Option. Auch zweilagig lieferbar. Top-Qualität “Made in Switzerland”. Hergestellt auf Europas derzeit modernster Fertigungsanlage.
Energie im Haus effizient selbst erzeugen: mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW)
Mit einem Block-Heiz-Kraft-Werk schaffen Sie sich mehr Unabhängigkeit von Energiepreiserhöhungen und schonen gleichzeitig die Umwelt!
Fragen Sie uns! …wir sind Energiespezialisten auf diesem Gebiet!
Einfach Mehrwert:
Das ecopower BHKW stellt eine interessante Alternative zur konventionellen Energieversorgung für Hauseigentümer dar. Es bietet die Möglichkeit, Energiekosten einzusparen und dabei gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit der patentierten Leistungsmodulation passt das Gerät seine Leistung jederzeit stufenlos an den Wärmebedarf des Gebäudes an und lässt sich daher besonders flexibel einsetzen.
Neue Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ der Hauptzollämter
Am 31. Januar 2014 hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ veröffentlicht. Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab. In der Dienstvorschrift werden weitergehende Informationen und Vorgehensweisen für die §§ 2, 3, 37, 53, 53a sowie §53b Energiesteuergesetz und den entsprechenden Paragraphen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgegeben.