Neue Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ der Hauptzollämter
Am 31. Januar 2014 hat das Bundesfinanzministerium die „Dienstvorschrift Energieerzeugung“ veröffentlicht. Die 106 Seiten umfassende Dienstvorschrift „Energieerzeugung“ löst die „Dienstvorschrift zur energiesteuerlichen Behandlung von Energieerzeugungsanlagen nach §§ 2, 3 und 53 EnergieStG“ vom 6. Juni 2007 ab. In der Dienstvorschrift werden weitergehende Informationen und Vorgehensweisen für die §§ 2, 3, 37, 53, 53a sowie §53b Energiesteuergesetz und den entsprechenden Paragraphen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung vorgegeben.